Dr. Hanns-Uwe Richter

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Hanns-Uwe Richter war nach Studium und Referendariat in Heidelberg als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Finanzrecht und Steuerrecht der Universität Heidelberg tätig und promovierte bei Reinhard Mußgnug. Nach seiner Tätigkeit in Frankfurt und in Heidelberg als Syndikus großer Industrieunternehmen trat er 1996 in die Kanzlei ein.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Hanns-Uwe Richter Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts einschließlich der betrieblichen Mitbestimmung. Er berät und vertritt unsere Mandanten schwerpunktmäßig bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und ihrer Beendigung durch Kündigung oder Auflösungsvertrag. Gerade in schwierigen Konfliktsituationen und Gerichtsverfahren kommt unseren Mandanten seine über 30-jährige Erfahrung als Anwalt zugute. Mitbewerber bescheinigen Hanns-Uwe Richter eine „hohe Verhandlungskompetenz“. Das Magazin „stern“ verlieh der Kanzlei die Auszeichnung „Beste Anwaltskanzleien 2020“ und "Beste Anwaltskanzleien 2022" im Rechtsgebiet „Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer)“. schlatter.law wurde auch in der Zeitschrift brandeins/thema als "Beste Wirtschaftskanzleien 2022" im "Arbeitsrecht (Vertretung der Unternehmensseite)" empfohlen. Im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2021/2022 wird Hanns-Uwe Richter ausgezeichnet in der Rubrik: „Oft empfohlen: Dr. Hanns-Uwe Richter „professionelle und zielführende Mandatsführung bei Streitigkeiten im Bereich „Führungskräfte“, Wettbewerber; Arbeitsrecht/Mediation“.

Als ausgebildeter Wirtschaftsmediator (Deutsche Anwaltakademie), zertifizierter Mediator (Universität Heidelberg) und Business Coach (PH Heidelberg) kommt ihm seine Verhandlungs-, Kommunikations- und Schlichtungskompetenz bei Mediationen zugute, wenn er die Konfliktbeteiligten dabei unterstützt, tragfähige Lösungen bei Konflikten zwischen Unternehmen, zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, zwischen Führungskraft und Mitarbeiter, zwischen Teams sowie zwischen Beteiligten der Unternehmensnachfolge und in Erbangelegenheiten zu entwickeln. Hanns-Uwe Richter ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Mediation im Deutschen Anwaltverein.

Näheres finden Sie auf der Homepage www.heidelberg-mediator.de.

Eine besondere Expertise weist Hanns-Uwe Richter im Personalrecht des öffentlichen Dienstes auf (Mitautor des Kommentars von Dörring/Kutzki zum „Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD)“ und ständiger Autor der „Zeitschrift für Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes“). Seine Fachkenntnisse nehmen zahlreiche Kommunen und öffentliche Institutionen in Anspruch.

Hanns-Uwe Richter ist zudem seit vielen Jahren Lehrbeauftragter der Universität Heidelberg im Bereich Arbeitsrecht und Mediation.

Im Sportrecht unterstützt Hanns-Uwe Richter Vereine und Berufssportler. Aufgrund seiner Tätigkeiten als Berater und Autor sportrechtlicher Veröffentlichungen erhielt er einen Lehrauftrag der SRH Hochschule Heidelberg im Sportarbeitsrecht. Er ist Leiter der Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Heidelberger Anwaltsverein.

Hanns-Uwe Richter ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht, Mediation und Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Dr. Hanns-Uwe Richter
 

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