G
Garantieprodukte
Garantieprodukte sind Schuldverschreibungen und Fonds, deren Rückzahlung von der Entwicklung bestimmter Referenzwerte abhängt oder Anteile an Investmentfonds, wenn jeweils ein bestimmter Rückzahlungsbetrag garantiert wird.
Gefahrtragungsvereinbarung
Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer im Kaufvertrag, wer die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transportes trägt. Trägt der Verkäufer die Gefahr, so kann er vom Käufer keine Zahlung für verlorengegangene oder beschädigte Ware verlangen, trägt der Käufer die Gefahr, so muss er die Ware trotz Verlust oder Beschädigung bezahlen. Derjenige, der die Gefahr trägt, hat also das finanzielle Risiko infolge eines Transportschadens.
Geldbeschaffungskosten
Kosten, die einer Bank bei der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Sie werden als Damnum bei den Konditionen berücksichtigt.
Geldmarkt
Auf wenige finanzstarke Teilnehmer mit sehr guter Bonität begrenzter Markt (Kreditinstitute, Unternehmen, Bundesbank, gr. Wirtschaftsunternehmen). Der Geldmarkt dient dem Liquiditätsausgleich zwischen Marktteilnehmern und für kurzfristige Kredite (für längerfristige: Kapitalmarkt). Geldmarktpapiere weisen meist eine Laufzeit von bis zu einem Jahr auf und werden nicht an der Börse gehandelt (Schatzwechsel, Schatzanweisungen).
Geldmarkfonds
Geldmarkfonds sind Investmentfonds, die das Fondsvermögen in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben anlegen.
Gemeinschaftseigentum
"Dazu gehören alle Teile, die nicht zum Sondereigentum gehören. Das sind also Bestandteile, die nicht verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum beeinträchtigt wird."
Gemüse
Essbare Pflanzenteile, wie Blätter, Sprosse, Blüten, Früchte, Samen, Knospen, Wurzeln, Rhizome (Wurzelstöcke), von vorwiegend einjährigen krautigen Pflanzen.
Generalmietvertrag
Mietvertrag, den eine Gesellschaft mit dem Eigentümer über die Gesamtheit der zu vermietenden Flächen eines (oder mehrerer) Objekte(s), für einen feststehenden Mietzins und eine vereinbarte Zeitdauer, abschließt.
Genussrecht
Durch ein Genussrecht beteiligt sich der Anleger (Genussrechtsinhaber) am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens. Das Genussrecht ist – im Gegensatz zu anderen Beteiligungsformen – im Gesetz nicht geregelt und bildet eine Mittelform (Mezzanine) zwischen gesellschaftsrechtlicher Beteiligung und Darlehen. Die gesellschafts-, handels- und steuerrechtliche Eingruppierung daher im Einzelfall streitig.
Genussscheine
Genussscheine sind Gläubigerpapiere, die mit einem Gewinnanspruch verbunden sind und die im Inland an einer Börse gehandelt werden und ein Recht am Reingewinn oder dem Liquiditätserlös einer Aktiengesellschaft (Genussrecht) verbriefen.
Gerichtsstand
Gesetzliche oder vertragliche Regelung darüber, vor welches örtliche Gericht eine Streitsache zu bringen ist. Von der gesetzlichen Regelung abweichende Gerichtsstandsvereinbarungen sind grundsätzlich nur wirksam, sofern es sich nicht um einen ausschließlichen Gerichtsstand handelt.
Germanischer Lloyd (GL)
International renommierte Klassifikationsgesellschaft und damit eine Art TÜV für Schiffsicherheit, Schiffskonstruktion, Schiffstechnik, Meerestechnik. Zertifizierung nach international standardisierten Management und Qualitätssystemen.
Gesamthandseigentum
Das Gesamthandseigentum gehört den Gesamthändern gemeinschaftlich. d.h., dass jeder Eigentümer der ganzen Sache ist, keiner über seinen eigenen Anteil verfügen kann und jeder Einzelne für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.
Gesamtschuldner
Mehrere Darlehensnehmer eines Darlehens. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommenen Gesamtschuldners frei, sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen.
Geschlossene Fonds
Gesellschaften, die eine fest definierte Summe, das Fondskapital, zur Finanzierung größerer Investitionsprojekte an mehrere Anleger emittieren. Zeichner werden (mittelbar oder unmittelbar) Anteilseigner an einem oder mehreren Objekten (z.B. Immobilien, Schiff, Wald, Windpark) zur Vermögensanlage. Geldüberlassung erfolgt in der Regel für mindestens 10 Jahre zur Finanzierung eines Projektes; die Rendite soll durch die Erträge des Objekts (z.B. Mieteinnahmen) erzielt werden.
Geschlossener Immobilienfonds
Kapitalsammelstelle für Einzahlungen von Kapitalanlegern für eine Investition in regelmäßig feststehender Höhe. Ein geschlossener Immobilienfonds wird regelmäßig in der Rechtform einer Personengesellschaft geführt. Ist das erforderliche Kapital eingezahlt, wird der Fonds geschlossen; der Kreis der Anleger ist also begrenzt.
Geschossflächenzahl (GFZ)
Gibt an, wie viel m² Geschossfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Geschäftsbesorgung
Jede (fremdnützige) Tätigkeit rechtsgeschäftlicher oder rein tatsächlicher Art
Gesellschafter
Durch die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds wird der Anleger zum Gesellschafter. Ist der Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft gegründet, nennt man den Gesellschafter Kommanditist.
Gesellschafterversammlung
Jährliche, regelmäßige (ordentliche) oder seltener unregelmäßige (außerordentliche) Versammlung der Fondsgesellschafter. Wesentliches, durch den Gesellschaftsvertrag geregeltes Forum der Anlegermitbestimmung. Wird häufig im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt
Gesellschaftskosten
Verwaltungskosten für die Buchhaltung und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft, Steuerberatung, Treuhandvergütung sowie die Komplementärvergütung.
Gesellschaftsvertrag
Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben sowie Auflösung (Liquidation) der Beteiligungsgesellschaft.
Gewinnzuweisung
Dem Anleger wird, entsprechend dem vertraglich vereinbarten Anteil vom Jahresergebnis des Fonds, der steuerliche Gewinn übertragen (prozentualer Gewinn-/Verlustanteil, in der Regel in Höhe seines Anteils am Kommanditkapital).
Gleitzinsdarlehen
Im Gegensatz zu einem Festzinsdarlehen kann der Darlehensgeber bei einem Gleitzinsdarlehen die Zinsen jederzeit einseitg ändern.
GmbH & Co. KG
Rechtsform, die in ihrer Konstruktion eine Personengesellschaft und eine Kommanditgesellschaft ist und an der eine GmbH als Komplementär, d.h. als persönlich haftender Gesellschafter allein oder zusammen mit anderen Komplementären beteiligt ist.
Going Private
Vollständiger Rückzug einer Gesellschaft von der Börse. Nach einem solchen Rückzug sind Aktien nicht mehr börsenmäßig organisiert handelbar, daher ist zuvor ein Kaufangebot bzgl. Aktieneigentum notwendig.
Going Public
Börsengang
Greenshoe
Beim Börsengang behalten die Gesellschafter eine bestimmte Reserve an Aktien, um eine "Überhitzung" der Nachfrage zu vermeiden. Diese wird bei einer zu hohen Überzeichnung ausgegeben.
Grobe Fahrlässigkeit
Wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß verletzt worden ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn die naheliegendsten, einfachsten Überlegungen nicht angestellt oder nicht beachtet. Die Unterscheidung zur einfachen, leichten Fahrlässigkeit ist oft schwierig.
Gross Margin
Rohertrag
Grundbuch
Beim Amtsgericht (Grundbuchamt) geführtes Register, in das das Grundstück, die Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen eingetragen sind. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z.B. Käufer) eingesehen werden.
Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die jedermann mit berechtigtem Interesse verlangen kann. Die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld ist dem Darlehensgeber durch einen beglaubigten Grundbuchauszug nachzuweisen.
Grundbuchblatt
Für jedes Grundstück ist im Grundbuch ein besonderes Grundbuchblatt anzulegen.
Grunddienstbarkeiten
Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um im Grundbuch eingetragene Rechte Dritter an dem bezeichneten Grundstück.
Grunderwerbsteuer
Grunderwerbsteuer (Holland: 6%, Österreich: 3,5%) fällt bei der Übertragung von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie von grundstücksgleichen Rechten (Erbpacht) an.
Grundflächenzahl (GRZ)
Gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche zulässig sind.
Grundpfandrechte
Zu den Grundpfandrechten gehören Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.
Grundschuld
Belastung eines Grundstücks zu Gunsten dessen, an dem aus dem Grundstück eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek setzt die Grundschuld keine zu sichernde Forderung voraus.
Grundschuldbestellung
In einer notariellen Urkunde erklärte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Belastung seines Grundstücks (Grundschuld), verbunden mit dem Antrag, diese in das Grundbuch einzutragen.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist die Steuer auf den Grundbesitz. Für die Besteuerung in Deutschland ist der Einheitswert, der Hebesatz und die Steuermesszahl maßgebend. Bemessungsgrundlage in Österreich: Hebesatz der Gemeinde bis zu 500% Steuermessbetrag 1 v.T. - 2 v.T. des Einheitswertes; In Holland liegt die Bemessungsgrundlage "nach Wert der Fläche".
Grundsteuermessbetrag
Ergibt sich aus Einheitswert und Tausendsatz (Steuermesszahl der Grundsteuer).
Gründungskosten
Enthält Kosten der Gesellschaftsgründung sowie Kosten im Zusammenhang mit der Fondskonzeption und Prospekterstellung.
Heidelberg
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