Schlatter
Bankrecht und Kapitalmarktrecht

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Kalkulatorische Nettomiete
Nettomiete minus kalk. Rücklagen für z.B. Leerstandswagnis, Neuvermietungs-, Ausbau- und Maklerkosten

Kapitalanlagegesellschaft (KAG)
Auch Investmentgesellschaft. Unternehmen, das Investmentfonds auflegt.

Kapitalanlageimmobilie
Eine Immobilie wird nicht für den Eigenbedarf erworben, sondern um aus ihrer Vermietung Rendite und Steuerersparnisse zu erhalten.

Kapitalkonto
Dient bei Personengesellschaften dem Ausweis des Eigenkapitals individuell für jeden Gesellschafter und spiegelt die Bewegungen der Kapitaleinzahlung, zugewiesene Ergebnisanteile sowie Ausschüttungen bzw. weitere Einlagen wieder.

Kapitallebensversicherung
Sieht als Leistung im Versicherungsfall (Tod oder Erreichung eines bestimmten Alters) regelmüßig die Zahlung eines einzigen Kapitalbetrages vor. Im Gegensatz dazu wird bei einer Rentenversicherung die Leistung in meist monatlichen Raten über einen vereinbarten Zeitraum fällig.

Kapitalmarkt
Markt für den gesamten Handel mit mittel- und langfristigem Kapital. Dazu zählen Aktien, Anleihen, Beteiligungen, Pfandbriefe usw.

Kapitalmarkrecht
Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisation der Kapitalmärkte und die auf die bezogenen Tätigkeiten sowie das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden. Das Kapitalmarktrecht Überlagert und ergänzt die Vorschriften zum Aktienrecht für börsennotierte Gesellschaften, etwa hinsichtlich Übernahme, Insiderhandel, Tranzparenzgebot. Das Kapitalmarkrecht verfolgt dabei zwei Funktionen: Schutz des Kapitalmarktes und Anlegerschutz.

Kapitalrückfluss
Summe der an den Anleger gezahlten laufenden Ausschüttungen, dem Anteil am Verkaufserlös des Schiffes und den Steuerminderungen.

Kasko
Der Begriff Kasko stammt aus dem Spanischen und bedeutet wörtlich Schiffsrumpf. Steht im Deutschen speziell für Schiffsrumpf ohne Aufbauten, Schiff ohne Ladung und allgemein für Transportmittel (z. B. Schiff, Flugzeug, Eisenbahn, Lkw, Container).

Kaskoversicherung
Sammelbezeichnung für die Versicherung von Land-, Wasser-, Luft- und Weltraumfahrzeugen oder Zubehör gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust (Transportmittelversicherung).

Kaufnebenkosten
Erwerbsnebenkosten, Gebühren für Notar, Makler, Grunderwerbsteuer etc.

Kaufpreisfaktor
Multiplikator zur Ermittlung eines Kaufpreises, mit dem die im Zeitpunkt des Verkaufs vorliegenden Nettomieteinnahmen multipliziert werden.

Kausalität
Beschreibt das Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung. Als Ursache gilt in rechtlicher Hinsicht (vereinfacht ausgedrückt) jedes Ereignis, das erfahrungsgemäß geeignet ist, das eingetretene Ergebnis herbeizuführen.

KfW
"Kreditanstalt für Wiederaufbau" - Deutschlands große Förderbank.

Klasse
Die von Klassifikationsgesellschaften erteilte und in Register und Zertifikate eingetrage Klasse definiert die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung.

Klasseerneuerung
Neuerteilung der Klasse (siehe Klasse)

Klasselauf
beschränkte Gültigkeitsdauer der Klasse, in der definierte reguläre und außerplanmäßige Besichtigungen zur Neuerteilung der Klasse (Klasseerneuerung) durchgeführt werden.

Klassezeichen
Buchstaben- und Zifferkombination, welche die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung ausdrückt

Klassifikationsgesellschaft
Eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik und Meerestechnik. Organ für die Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen (z.B. ISO-Normen).

Kleine Fahrt
Fahrt in küstennahen Gewässern; z.B. Nord- und Ostseefahrt

Knoten (kn)
Schiffsgeschwindigkeitseinheit gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde. 1 Knoten = 1 Seemeile pro Stunde = 1,852 km/h.

Kommanditbeteiligung
Anteil eines Kommanditisten an einer Kommanditbeteiligung. Die Höhe der Kommanditbeteiligung ist regelmäßig für den Anteil des Kommanditisten am Ergebnis (Gewinn oder Verlust) und am Vermögen der Kommanditgesellschaft sowie für die Verwaltungsrechte des Kommanditisten (wie z.B. das Stimmrecht) von Bedeutung.

Kommanditgesellschaft (KG)
Personengesellschaft, die zwei Arten von Gesellschaftern hat: Solche, die unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften (Komplementär) und solche, deren Haftung auf eine bestimmte, im Handelsregister eingetragene Kapitaleinlage beschränkt ist (Kommanditisten).

Kommanditist
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft), der grundsätzlich nur bis zur Höhe seiner Kommanditeinlage haftet (Anleger).

Kommanditkapital / Kommanditeinlage
Vom Kommanditisten (Gesellschafter des Fonds) eingebrachte Kapital (Wert seiner Einlage in das Unternehmen).

Komplementär
Vollhaftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Bei Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ist der Komplementär eine GmbH und die Haftung ist somit auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt.

Konsortialführer
Federführende Bank beim Börsengang eines Unternehmens.

Konsortialgeschäfte (auch Syndizierung, Co-Investment)
Gemeinsames Investment mehrerer Venture-Capital-Gesellschaften mit dem Ziel der Risikostreuung.

Konsortium
Gruppe aller betreuenden Banken beim Börsengang.

Konzeption
Bezeichnung für die Gestaltung einer Investition. Hierunter fallen alle relevanten Vorarbeiten, Ausarbeitungen und Kalkulationen sowie das fertige Finanzierungsmodell.

Kredit
Wörtlich: Vertrauen (in die Bonität). Bezeichnet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das von einer Bank gewährte Darlehen in Geld. Aufsichtsrechtlich umfasst der Kredit Geldforderungen, Bürgschaften oder Garantien eines Kreditinstitutes, Besitz des Kreditinstitutes an Aktien- oder Leasingverträgen; vgl. § 19 Abs. 1 KWG.

Kreditderivate / CDS (Credit Default Swap)
CDS werden auf Grund hoch standardisierter, international verwendeter Vertragswerke abgeschlossen und ähneln aus Sicht des Sicherungsnehmers einer Kreditversicherung.

Der Sicherungsnehmer (Sicherungskäufer - protection buyer) zahlt an den Sicherungsgeber (Sicherungsverkäufer - protection seller) einen festen Betrag und erhält im Gegenzug bei Eintritt eines vorab definierten Kreditereignisses, also beispielsweise der Insolvenz des Schuldners, eine definierte Zahlung, die sich üblicherweise anhand des Nominalbetrags einer fiktiven oder realen Schuld (sog. Notional Amount) berechnet.

Kubatur
Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes gehört zu den Bauunterlagen, die der Darlehensgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zu finanzierenden Objektes benötigt.

Kühlschiff
Spezialfrachtschiff mit Kühleinrichtung für den Transport von verderblichen Lebensmitteln.

Heidelberg
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