V
VCG
Venture-Capital-Gesellschaft. Andere Bezeichnung für Privates Beteiligungskapital (siehe auch Private Equity)
Venture Capital (VC)
Wachstumskapital an Unternehmen in der Gründungs- und Frühphase (Seed, Early-Stage)
Venture-Capital-Beteiligung
Eine VCG beteiligt sich mit Kapital gegen Gesellschafteranteil am Unternehmen. In der Regel sind es Minderheitsbeteiligungen von bis zu 49%. Zielsetzung ist, die Anteile nach einigen Jahren gewinnbringend zu verkaufen.
Venture-Capital-Fonds
Fonds, aus dem das Kapital für die Investments der VCG bereitgestellt wird.
Vergleichswertverfahren
Um Grundstücke mit Gebäuden zu bewerten, werden Kaufpreise von Vergleichsobjekten herangezogen. Diese müssen in bestimmten Merkmalen mit dem zu bewertenden Gebäude übereinstimmen.
Verjährung
Zeitpunkt, an dem alle Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Gesetzen zwar nicht enden, aber nicht mehr (z.B. gerichtlich) durchgesetzt werden können.
Verholungsreise
Verbringen eines Schiffes von einem Hafen in einen anderen zwecks Antritts einer neuen Zeitcharterbeschäftigung.
Verkaufsrestriktionen
Auflagen, die zum Verkauf erfüllt werden müssen.
Verkehrswert
Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks an einem bestimmten Stichtag.
Verlängerungsoption
Recht einer Vertragspartei (z.B. Mieter), die Laufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (z.B. Mietvertrag) durch eine einseitige Erklärung ein- oder mehrmals um bestimmte Zeiträume zu verlängern.
Vermessung
Wenn die Größe eines Grundstückes ausgemessen wird, heißt das Vermessung.
Vermögensverwaltende Gesellschaft
Eine Gesellschaft, die lediglich steuerliche Überschusseinkünfte (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen), also nicht sonstige Einkünfte (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erzielt.
Vertragsreeder
Schifffahrtsunternehmen, welches von der Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird.
Vertretung einer Gesellschaft
Recht, eine Gesellschaft Dritten gegenüber zu vertreten (die Vertretung einer Kommanditgesellschaft steht regelmäßig dem oder den persönlich haftenden Gesellschafter(n) zu).
Verwässerung (auch: Dilution)
Wenn eine Gesellschaft zusätzliche Anteile vergibt, verlieren die Anteile der Altgesellschafter an Wert, sie werden „verwässert“.
Veräußerungserlös
Der Fondsgesellschaft liquiditätsmäßig zufließender Betrag aus dem Verkauf des Veräußerungsgegenstandes.
Veräußerungserlös
(Weiter-) Verkaufspreis des Investitionsobjekts, z.B. Schiff, Immobilie, Unternehmen
Veräußerungsgewinn
Steuerlich relevante Differenz zwischen dem erzielten Veräußerungserlös und dem Restbuchwert des Veräußerungsgegenstandes zum Zeitpunkt des Verkaufs.
Verschuldenshaftung
Haftungsnorm, bei der das Vorliegen von Schadensersatzansprüchen vom schuldhaften Verhalten des Vertragspartners bzw. Schadenverursachers abhängig ist.
Verschuldenunabhängige Haftung
Die Haftung des Anspruchsgegners ist unabhängig von der schuldhaften Herbeiführung eines Schadens (z. B. Gefährdungshaftung). Dahinter steht die Überlegung des Gesetzgebers, dass derjenige, der bestimmte Nutzen aus (potentiell gefährlichen) Hilfsmitteln zieht, auch dann für Schäden einzustehen hat, wenn ihn daran keine Schuld trifft. Beispiel: Betrieb eines Pkw
Vertragsstrafe
Vertraglich vereinbarte Leistungen wegen Nicht- oder Schlechterfüllung von Liefer- oder Abnahmeverpflichtungen, die unabhängig davon zu zahlen sind, ob dem Anspruchsberechtigten ein Schaden entstanden ist.
Verzinsliche Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere sind zinstragende Schuldvertreibungen mit fester oder variabler Verzinsung einschließlich Schuldverschreibungen ohne Zinskupons (insbesondere Null-Kupon-Anleihen) und Wandelanleihen, soweit diese im Inland an einer Börse oder unter Banken gehandelt werden. Es sind damit Wertpapiere zur langfristigen Kreditfinanzierung (z.B. Schuldverschreibung, Anleihe, Pfandbrief, Rentenpapier, Obligation, international auch: Bond oder Debenture für unbesicherte Forderungen).
Volatilität
volatilis = fliegend; flüchtig. Die Volatilität bezeichnet in der Statistik die Schwankung von Zeitreihen, in der Finanzmathematik das Ausmaß der Schwankung von Finanzmarktparametern wie Aktienkursen und Zinsen („Standardabweichung der Veränderungen“). Risikomaß.
Vollfinanzierung
Wird eine Immobilie nur durch ein Darlehen finanziert, also ohne Anteil von Eigenkapital, dann spricht man von einer Vollfinanzierung.
Vollgeschoss
Die Festsetzung der Vollgeschosse im Bebauungsplan ermöglicht es, auf die Höhe der baulichen Anlagen Einfluss zu nehmen. Der Begriff des Vollgeschosses ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Als Vollgeschoss gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf deren Zahl angerechnet werden.
Vollcontainerschiff
Containerschiff, das mit Zellen (cell guides) ausgerüstet ist.
Vollendungsgarantie
Durch die Vollendungsgarantie (auch: completion bond guarantee) wird die termingerechte Fertigstellung einer Kino- oder TV-Produktion gegenüber den Geldgebern garantiert.
Vorfälligkeitsentschädigung
Entgelt für die der Bank entstehenden Verluste (Zinsschaden) bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung des Darlehens.
Vorfälligkeitsvergütung
Vergütung für vorzeitige Einzahlung der Kapitaleinlage durch den Anleger. Gilt steuerlich als Sonderbetriebseinnahme
Vorkaufsrecht
Der Vorkaufsberechtigte bekommt das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt.
Vorsatz
Form des Verschuldens. Vorsätzlich handelt, wer den rechtswidrigen Erfolg seiner Handlung als möglich vorausgesehen und ihn zumindest billigend in Kauf genommen hat. Stärkste Form des Vorsatzes ist die Absicht (= zielgerichtetes Handeln).
Vorvertrag
Auch Termsheet genannt. Beteiligungsangebot einer Venture-Capital-Gesellschaft. Verbindlich, wenn die bisher geprüften Ergebnisse der genaueren Untersuchung standhalten und sich keine wesentlichen anderen Faktoren ergeben.
Vorzugsaktie
Im Gegensatz zur Stammaktie nicht mit einem Stimmrecht verbunden, gewährt aber einen „Vorzug“, in der Regel in Form einer höheren Dividende.
Vulture Capital
"Geierkapital". Ironische Bezeichnung für unseriöse Beteiligungsunternehmen, deren Ziel das "schnelle Geld" ist.
VVG
Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz, Gesetz über den Versicherungsvertrag
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