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Kompetente Unterstützung durch unsere Fachanwälte

Compliance

Unternehmen in Deutschland entstehen durch Compliance-Verstöße jährlich Schäden in Millionenhöhe. Daher gewinnen gut organisierte Compliance-Management-Systeme zur Identifikation von Risiken im eigenen Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Compliance bezeichnet – angelehnt an die Begriffsdefinition im Deutschen Corporate Governance Kodex – die Optimierung von Arbeitsprozessen über alle risikogeneigten Bereiche eines Unternehmens. Ziel ist es, dass die gesetzlichen Vorschriften aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten, internen Vorgaben und ggf. nicht kodifizierten ethischen Grundsätze bei jeder Tätigkeit des Unternehmens beachtet und dadurch Haftungsrisiken minimiert werden.

Die Finanzdienstleistungsbranche nimmt im Bereich Compliance eine Sonderstellung ein. In keiner anderen Branche sind derart viele Compliance-Aspekte bereits durch aufsichtsrechtliche Vorgaben des Gesetzgebers oder der Verwaltungspraxis ausdrücklich geregelt. Aber auch in anderen Branchen nimmt die Regelungsdichte zu.

Mit einem Compliance-Management-System kann ein effektives Rahmenwerk zur Vermeidung von Risiken im Unternehmen geschaffen werden. Dies führt in vielerlei Hinsicht zu einer höheren Rechtssicherheit: für die Führungskräfte, denen bei Compliance-Verstößen ihrer Mitarbeiter persönlich hohe Geldbußen drohen, für Mitarbeiter, aber auch für Geschäftspartner. Viele große Konzerne und Unternehmen setzen bereits eine funktionsfähige Compliance-Struktur bei ihren Lieferanten voraus.

Im Falle von internen oder behördlichen Ermittlungen im Hinblick auf mögliche Compliance-Verstöße stehen wir unseren Mandanten unterstützend zur Seite. Reaktionsschnelle und eine koordinierte Kommunikation entscheiden bei behördlichen Ermittlungen häufig über Umfang und Inhalt der Außenwirkung. Auch für derartige Szenarien entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandaten Verfahrensabläufe. Darüber hinaus stehen wir auch unternehmensinternen Compliance-Verantwortlichen, die häufig neben Compliance-Themen noch mit weiteren Aufgaben betraut sind, als rechtliche Berater und als Ansprechpartner zur Verfügung.


Wir sind auf den Bereich Compliance spezialisiert:
 

Dr. Martin Andreas Duncker

Bankrecht  |  Kapitalmarktrecht  |  Compliance  |  Handelsrecht  |  Vertragsrecht  |  Produkthaftungsrecht

Tobias Fürniß, Ph.D. (UIBE)

Gewerblicher Rechtsschutz  |  Wettbewerbsrecht  |  Kartellrecht  | Compliance | M&A | Umstrukturierungen

Dr. Heiko Hofstätter

Bankrecht  |  Kapitalmarktrecht  |  Strafrecht  |  Compliance  |  Sportrecht