Im Zusammenhang mit dem Antrag einer/eines Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers (nachfolgend einheitlich „Arbeitnehmerin“) auf Elternzeit stellen sich für beide Vertragsparteien erfahrungsgemäß eine Vielzahl von Fragen. Eine dieser Fragen betrifft das Thema „Urlaub“. Der hiesige Newsletter skizziert potenzielle Fallstricke, die für den Arbeitgeber aus urlaubsrechtlicher Sicht im Zusammenhang mit der Gewährung von Elternzeit bestehen und wie er diesen begegnen kann.
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