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Endlich Klarheit? - Die "neue FinVermV" steht

26. Juli 2019

SCHLATTER Newsletter für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler

Mitten in der Sommerpause liefert gleich zwei Ministerien reichlich Urlaubslektüre für freie Vermittlerinnen und Vermittler: Während das Bundesfinanzministerium am 24.09.2019 seine Roadmap für eine BaFin-Aufsicht über 34f- und 34h-Vermittler veröffentlicht hat, hat das Bundeswirtschaftsministerium bereits zwei Tage vorher seinen überarbeiteten Entwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung bekanntgegeben. Der Bundesrat soll am 20. September darüber beschließen. Damit haben die Vermittler und Berater nach 34f und 34h Gewerbeordnung nach langem Warten nun endlich Klarheit, wo die Reise hingeht. Große Verschiebungen gegenüber dem Vorentwurf sind ausgeblieben. Die Aufzeichnungspflicht kommt zwar wie erwartet, das BMWi hat aber an vielen Stellen im Interesse der Vermittler nachgebessert.

Die wesentlichen Änderungen und warum dieser Entwurf doch nicht „der große Wurf“ geworden ist, hat Dr. Martin Andreas Duncker in diesem Newsletter zusammengefasst.